Hallo Allerseits!
Was ist die richtige Übersetzung für "Оберпрокурор" (des Synods) - "Oberprokuror" oder "Oberprokurator"? Im Internet sind ja beide Versionen zu finden....
Vielen Dank und liebe Grüsse,
Alexandra
"Оберпрокурор" = "Oberprokuror" oder "Oberprokurator"
- Igor
- Diakon
- Beiträge: 2307
- Registriert: 15.01.2010, 21:02
- Religionszugehörigkeit: (russisch-)orthodox
- Wohnort: Nordrhein-Westfalen
- Kontaktdaten:
Re: "Оберпрокурор" = "Oberprokuror" oder "Oberprokurator"
Hallo Alexandra,
"Oberprokuror" würde buchstabengetreu naheliegen - wäre aber wohl eher ein "Oberstaatsanwalt".
For "Oberprokurator" spricht folgende Definition, gefunden in der Wikipedia:
(http://de.wikipedia.org/wiki/Prokurator#Kirchenrecht)
Igor
"Oberprokuror" würde buchstabengetreu naheliegen - wäre aber wohl eher ein "Oberstaatsanwalt".
For "Oberprokurator" spricht folgende Definition, gefunden in der Wikipedia:
(http://de.wikipedia.org/wiki/Prokurator#Kirchenrecht)
In ChristoKirchenrecht
In Ordensgemeinschaften wird als Prokurator in der Regel ein vom Oberen ernannter Ordensangehöriger bezeichnet, der das Vermögen der Gemeinschaft verwaltet und gegenüber Dritten Prokura (Vollmacht) zur Verfügung über die Finanzen des Klosters, der Kommunität oder der Ordensprovinz besitzt (je nach Gemeinschaft wird dieses Amt auch Ökonom, Cellerar, Administrator oder schlicht Verwalter genannt). Ein Missionsprokurator verwaltet Spendengelder, die in die Mission fließen, überwacht die damit finanzierten Projekte und legt Rechenschaft über die Mittelverwendung ab.
Als Prokuratoren können im kirchlichen Bereich darüber hinaus unterschiedliche Amtsträger bezeichnet werden, die Vermögen verwalten oder bestimmte Funktionen stellvertretend für einen anderen ausüben. Im katholischen Bereich wird der lateinische Ausdruck procurator im Codex Iuris Canonici, dem Gesetzbuch des kanonischen Rechts der lateinischen Kirche, ganz allgemein im Sinne eines Vertreters, Stellvertreters oder Beauftragten verwendet.
Igor