Ich habe eben länger gesucht, aber den entsprechenden Kanon nicht finden können:
Die praktische Verwaltung der antiken Ortskirchen richtete sich nach den Provinzen des römischen Weltreiches, also nach den politischen Gegbenheiten. Als sich diese änderten, änderten sich die kirchlichen Verwatlungsstrukturen: Zum Beispiel der Aufstieg des Bischofsstuhles zu Konstantinopel; sehr zum Ärger von Alt-Rom und Antiochia.
Weil seit dem Fall des Kommunismus sich die politische Sruktur Europas geändert hat, ist eine Ändereung auf der kirchlichen Verwaltungesebe die logische Konsequenz. Bei der Autonomieerklärung der weisrussischen Ortskirche gab es nicht das geringste Problem. Meiner Meinung nach gibt es keine Nationen, die mehr oder weniger "Anrecht" auf eine Autokephalie haben: Ändert sich die politische Grenzziehung folgt die kirchliche der weltlichen. Punkt. Ende.
( Vergl. die Neuordnung der deutsch-katholischen Diözesen nach der Wiedervereinigung.)
Wenn Bayern (endlich) aus der BRD austräte, hätte die bayrisch-orth. Kirche das selbe Recht auf Atokephalie wie andere auch! Tritt Bayern wie zu erwarten nicht aus, hat sie dieses recht nicht. Will sie also auf kanonische Weise autokephal werden, muß die Kirche eben die Landesregierung entsprechend bearbeiten.
In unseren Fall gibt es noch daher folgendes zu Berücksichtigen: Das Land rechts und links des Dnjepr (wegen der polit. Korrektheit) gehöhrte auch lange Zeit zum polnisch-litauischen Großreich. Die orthodoxen Bischöfe und Gäubigen gehörten in jener Zeit meines Wissens zur Bischofskonferenz von
Konstantinopel. Übrigens ist auch die Verlegung des Metropolitansites von Kiev nach Moskau auch so eine Anpassung an die neue politischen Begebenheiten. Streng historisch-archäologisch ist bekannterweise der Moskauer Bischofssitz eine direkte oder indirekte Tochtergündung von Kiev ....
. Für Ochrid und Belgrad gilt ähnliches.
Also gerade die Ukraine zeigt deutlich wie sich die kirchenpolitischen Strukturen im politischen Umfeld ändern.
Dr. Lazarus
@ Alexej: Jeder politisch selbstständige Staat kann, bezw. darf seine autokephale Kirche haben. Ein Muß ist das nicht! Es
kann eben sinnvoll sein (USA), aber das
muß nicht sein (Tschechien / Slovakei).
Muß ein
Volk eine AK haben? Nun ja, da hat sich die Kirche des 19. Jahrhd. sehr schnell den neuesten politischen Konstellationen angepaßt.