Priesteramt, Dienst, Kommunion, usw.

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Milo
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Priesteramt, Dienst, Kommunion, usw.

Beitrag von Milo »

Grüß Gott miteinander!

Vieleicht nerve ich mit meinen "kritischen Hinterfragen", aber ich muss auch irgend wo her die Antwort bekommen...

Hier meine erneute Überlegungen.

1.Wenn ein Priester zum Gottesdienst erscheint, wo er auch zu der Gemeinde gehört(braucht also kein Segen zum dienen), dort aber mehrere Priester zelebrieren...ist er verpflichtet mit zu zelebrieren? Oder kann er sich in irgend einer Form "frei" nehmen und sich zB.unter das Volk mischen?

2. Wenn er angenommen nicht verpflichtet ist die liturgischen Gewänder anzuziehen, kann er die ganze Zeit während einer Göttlichen Liturgie im Altarraum als "stiller Beobachter" anwesend sein, oder ist es irgend wie non sense?

3. Wenn er also nach wie vor nicht mitzelebriert aber von Anfang an anwesend ist, ist er als Priester verpflichtet dennoch die Hl. Gaben zu sich zu nehmen/ zu kommunizieren?


Für Eure Antworten bedankt sich im voraus,

unwissender br. milo
Walter
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Beitrag von Walter »

Es gibt auch ganz einfache Gründe, weshalb ein Priester manchmal gar nicht selbst zelebrieren dürfte. Z.B., wenn er auf dem Weg zur Kirche ausrutscht und sich das Knie so aufschlägt, sodass es blutet (wie bei Frauen während ihrer Tage).

Wenn er nun Gastzelebranten hat, ist es wohl besser, selbst nicht mitzuzelebrieren. Ob er dann in den Altarraum gegen darf, um z.B. den ortsfremden Vätern die Gebetstexte rauszusuchen, weiß ich nicht.

Die heiligen Gaben dürfte er wohl auch gar nicht zu sich nehmen ("verpflichtet" ist man da doch sowie nie). Wenn er sich nun "frei" unters Volk mischt, nimmt er ja auch an der Liturgie und Eucharistie teil, so wie die Heiligen, die ja auch nicht selbst kommunizieren dürfen.

Er wird es auf jeden Fall nicht an die große Glocke hängen (müssen), warum er an einem bestimmten Tag unwürdig ist, die Kommunion zu empfangen oder zu zelebrieren. Schlimmer wäre es wohl wenn er keine Gastzelebranten hätte: Ich denke, da überlegen sich auch manche Priester, die Liturgie eher unrein zu zelebrieren, als die angereisten Gläubugen zu enttäuschen, dass es heute keine Liturgie gibt. :roll:

Vermutlich gibt es da aber auch Ausnahmeregelungen. :wink:
γενηθήτω το θέλημά σου·
Milo
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Beitrag von Milo »

Lieber Walter, grüß Gott!

Deine Antwort scheint mir etwas konfus...aber lass mich an konkreter Stelle schreiben warum.
Es gibt auch ganz einfache Gründe, weshalb ein Priester manchmal gar nicht selbst zelebrieren dürfte. Z.B., wenn er auf dem Weg zur Kirche ausrutscht und sich das Knie so aufschlägt, sodass es blutet (wie bei Frauen während ihrer Tage).
Das ist richtig und es war mir einleuchtend, das wollte ich aber garnicht wissen. Mir geht es darum wenn alles "normal" ist, dh. keine Krankheiten, Verletzungen, Auferlegnung etc.
Wenn er nun Gastzelebranten hat, ist es wohl besser, selbst nicht mitzuzelebrieren. Ob er dann in den Altarraum gegen darf, um z.B. den ortsfremden Vätern die Gebetstexte rauszusuchen, weiß ich nicht.
? warum soll es besser sein das er nicht (mit)zelebriert...vor allem ist er doch in dieser GEmeinde als Gemeindepriester seitens Bischof eingesetzt.
Die heiligen Gaben dürfte er wohl auch gar nicht zu sich nehmen ("verpflichtet" ist man da doch sowie nie). Wenn er sich nun "frei" unters Volk mischt, nimmt er ja auch an der Liturgie und Eucharistie teil, so wie die Heiligen, die ja auch nicht selbst kommunizieren dürfen.
? Meinst Du das in Bezug das er irgendwo blutet? Wenn ja, dann kann ich Dir folgen...kanonisch ist der Priester (und Diakon), wenn er zelebriert, verpflichtet zu kommunizieren. Ich wollte wissen, was nun wenn er nicht zelebriert aber als Priester anwesend ist!? Meiner Meinung nach (aber hoffentlich auch aller Priester) ist es doch so, das ein Priesteramt kein Handwerk ist dass man wie die profanen Berufe lernt und ausübt. Dieses Amt ist nicht von dieser Welt und unterliegt anderen Voraussetzungen, Pflichten, usw.

Deinen Satz mit den Heiligen dia ja auch selbst nicht kommunizieren dürfen verstehe ich nicht.
Er wird es auf jeden Fall nicht an die große Glocke hängen (müssen), warum er an einem bestimmten Tag unwürdig ist, die Kommunion zu empfangen oder zu zelebrieren. Schlimmer wäre es wohl wenn er keine Gastzelebranten hätte: Ich denke, da überlegen sich auch manche Priester, die Liturgie eher unrein zu zelebrieren, als die angereisten Gläubugen zu enttäuschen, dass es heute keine Liturgie gibt. :roll:
Naja die typische Frage, wer ist den überhaupt würdig? Ein Priester, denke ich, weis schon wann die Vorbereitung für den Liturgiedienst beginnt, und er somit sich "würdig" vorbereitet...hier betrachte wieder den "NOrmalfall", dh. keine Krankheitsfälle usw.
Das verstehe ich wieder nicht: was heist das er eher unrein zelebriert als zu enttäuschen?
Es gilt entweder oder...entwed er ist oder er ist nicht und muss einen Amtsbruder bestellen damit die Göttlich Liturgie auf alle Fälle statt findet.
Vermutlich gibt es da aber auch Ausnahmeregelungen. :wink:
Angesichts allem Durcheinander jetzt, wüsste ich nicht wo die Ausnahme beginnt und wo aufhört!?

Vielleicht hilft uns ja einer unserer anwesenden Priester hier...

etwas konfuser milo
protopeter
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Beitrag von protopeter »

Lieber Br. Milo !

Zum von Ihnen vorgeschlagenen Fragenkomplex angesichts offensichtlicher Verwirrung ein weiterer Antwortversuch meinerseits:

ad 1. und 2. Ich würde hier nicht von "Verpflichtung" sprechen - es ist gleichsam das Privileg des zuständigen Gemeindegeistlichen, an der Konzelebration teilzunehmen. Zelebriert er indessen nicht, ist es eigentlich nicht angemessen, seinen Platz im Kirchenschiff "unter dem Volk" einzunehmen. Selbst wenn ein Geistlicher nicht seiner Funktion gemäß "aktiv" an Gottesdiensten teilnimmt, so ist sein Platz entweder im Altarraum oder - wie dies beispielsweise in Griechenland häufig zu sehen ist - an der (südlichen) Chorseite.

ad 3. Die einzige unbedingte "Verpflichtung" in diesem Zusammenhang besteht für die Zelebranten selbst; Kanon 8 der Heiligen Apostel führt hierzu aus: "Wenn ein Bischof, Priester oder Diakon (...) bei der Darbringung nicht kommuniziert, so sage er den Grund - wenn dieser zurecht besteht, möge er Vergebung erlangen; sagt er ihn nicht, sei er seines Amtes enthoben...". Die Kommunion Nichtzelebrierender ist indessen immer möglich - entscheidend ist hier vor allem, inwieweit der betreffende Geistliche sich auf den Empfang der Eucharistie vorbereitete.

Es wurde schon mit vollem Recht darauf hingewiesen, daß die geistlichen Ämter ihrem Charakter nach nicht nach dem Ausmaß ihrer "Professionalität" zu bewerten sind - die hier zum Tragen kommenden Fragestellungen umfassen wesentlich weitere Dimensionen. Dazu fügt sich dann auch die nach der "Würde" des Einzelnen: In einem anderen Zusammenhang wies ich schon einmal auf das Stillgebet des Priesters, das dieser während des Cherubimhymnus spricht, hin; hier heißt es unzweideutig: "Niemand von denen, die durch fleischliche Begierden und Leidenschaften gebunden sind, ist würdig, heranzutreten, sich zu nahen oder Dir, o König der Herrlichkeit, die Liturgie zu feiern; denn Dir zu dienen ist selbst für die himmlischen Mächte groß und furchtbar".

Aus all dem wird klar, daß es sich in diesem Zusammenhang keinesfalls um eine "automatistische" Sichtweise handeln kann und darf; so ist es auch klar, daß die Kriterien, gemäß denen das zentrale Mysterion unserer Kirche vollzogen wird, keinen mutwilligen Interpretationen unterworfen ist.Während etwa Art und Weise der Spendung anderer Sakramente (hier denke ich vor allem an Rahmenbedingungen für den Vollzug von Taufe und Ehe) durchaus der kirchlichen oikonomia unterliegen kann, sind die Maßgaben zur Feier des eucharistischen Geheimnisses in unveränderlicher Form festgelegt.

In der Liebe Christi grüßt
Erzpr. Peter
Walter
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Beitrag von Walter »

Milo hat geschrieben:Lieber Walter, grüß Gott!

Deine Antwort scheint mir etwas konfus...aber lass mich an konkreter Stelle schreiben warum.
Liebe Milo,

ehrlich gesagt bin ich ziemlich überrascht, dass Du mich so gründlich missverstanden hast. Mag sein das ich Deine etwas offene Frage anders aufgefasst habe, und Du eigentlich auf etwas ganz anderes hinaus wolltest. Ich dachte, Du spieltest auf einen konkret erlebten Fall aus, den Du mit erlebt hast, oder er Dir zugetragen wurde.
Milo hat geschrieben:
Es gibt auch ganz einfache Gründe, weshalb ein Priester manchmal gar nicht selbst zelebrieren dürfte. Z.B., wenn er auf dem Weg zur Kirche ausrutscht und sich das Knie so aufschlägt, sodass es blutet (wie bei Frauen während ihrer Tage).
Das ist richtig und es war mir einleuchtend, das wollte ich aber garnicht wissen. Mir geht es darum wenn alles "normal" ist, dh. keine Krankheiten, Verletzungen, Auferlegnung etc.
Genau das ist wohl das Missverständniss: Meine ganze Antwort bezieht sich darauf, dass in Deinem Fall womöglich der Priester unwürdig war, zu kommunizieren. ;)
Milo hat geschrieben:
Wenn er nun Gastzelebranten hat, ist es wohl besser, selbst nicht mitzuzelebrieren. Ob er dann in den Altarraum gegen darf, um z.B. den ortsfremden Vätern die Gebetstexte rauszusuchen, weiß ich nicht.
? warum soll es besser sein das er nicht (mit)zelebriert...vor allem ist er doch in dieser GEmeinde als Gemeindepriester seitens Bischof eingesetzt.
Milo, verzeih mir, aber ich glaube, weil Du was anderes wissen wolltest, hast Du jetzt selbst etwas in meine Antwort interpretiert, wodurch sie Dir konfus erscheint:

Wie ich einen Satz zuvor geschrieben habe darf er (eigentlich) nicht zelebrieren.
Milo hat geschrieben:
Die heiligen Gaben dürfte er wohl auch gar nicht zu sich nehmen ("verpflichtet" ist man da doch sowie nie). Wenn er sich nun "frei" unters Volk mischt, nimmt er ja auch an der Liturgie und Eucharistie teil, so wie die Heiligen, die ja auch nicht selbst kommunizieren dürfen.
? Meinst Du das in Bezug das er irgendwo blutet? Wenn ja, dann kann ich Dir folgen...kanonisch ist der Priester (und Diakon), wenn er zelebriert, verpflichtet zu kommunizieren. Ich wollte wissen, was nun wenn er nicht zelebriert aber als Priester anwesend ist!?
Genau um den Fall geht es doch die ganze Zeit. Meinst Du nun, wenn er nicht zelebrieren kann, darf er überhaupt nicht an der Liturgie teilnehmen?
Milo hat geschrieben:Meiner Meinung nach (aber hoffentlich auch aller Priester) ist es doch so, das ein Priesteramt kein Handwerk ist dass man wie die profanen Berufe lernt und ausübt. Dieses Amt ist nicht von dieser Welt und unterliegt anderen Voraussetzungen, Pflichten, usw.
Sorry, jetzt stehe ich auf dem Schlauch: :oops:
Was hat das mit Deinem zuvor Gesagten zu tun?
Milo hat geschrieben:Deinen Satz mit den Heiligen dia ja auch selbst nicht kommunizieren dürfen verstehe ich nicht.
Den habe ich auch gar nicht geschrieben. :lol:
Die Heiligen können nicht kommunizieren, weil sie ja nicht körperlich anwesend sind, sondern nur im Geiste teilnehmen.
Milo hat geschrieben:
Er wird es auf jeden Fall nicht an die große Glocke hängen (müssen), warum er an einem bestimmten Tag unwürdig ist, die Kommunion zu empfangen oder zu zelebrieren. Schlimmer wäre es wohl wenn er keine Gastzelebranten hätte: Ich denke, da überlegen sich auch manche Priester, die Liturgie eher unrein zu zelebrieren, als die angereisten Gläubugen zu enttäuschen, dass es heute keine Liturgie gibt. :roll:
Naja die typische Frage, wer ist den überhaupt würdig? Ein Priester, denke ich, weis schon wann die Vorbereitung für den Liturgiedienst beginnt, und er somit sich "würdig" vorbereitet...hier betrachte wieder den "NOrmalfall", dh. keine Krankheitsfälle usw.
Das verstehe ich wieder nicht: was heist das er eher unrein zelebriert als zu enttäuschen?
Es gilt entweder oder...entwed er ist oder er ist nicht und muss einen Amtsbruder bestellen damit die Göttlich Liturgie auf alle Fälle statt findet.
Danke, das war eigentlich alles was ich wissen wollte. Hierzulande ist es wohl eher schwer kurzfristig einen Amtsbruder zu bestellen, der nicht selbst sonntags vormittags zelebriert. Enttäuscht sind die Gläubigen sicherlich, wenn sie (nach mitunter auch langer Anreise) erfahren, dass die Liturgie ausfallen muss.
Milo hat geschrieben:
Vermutlich gibt es da aber auch Ausnahmeregelungen. :wink:
Angesichts allem Durcheinander jetzt, wüsste ich nicht wo die Ausnahme beginnt und wo aufhört!?
Wenn Du sagst, "Es gilt entweder oder", kann es ja schlecht eine Ausnahme geben.
Milo hat geschrieben:etwas konfuser milo
Ich hoffe, Du bist es jetzt nicht mehr. Ansonsten darfst Du von mir aus unsere "off topic"-Diskussion gern aus dem Strang löschen, weil ich ja wirklich nur vermutet hatte, dass Du auf einen konkreten Fall anspielt, und nun meinerseits wissen wollte:
  • ob ein Vater, der z.B. durch eine plötzliche Verletzung unwürdig wurde, zu zelebrieren und die Kommunion zu empfangen, trotzdem an der Liturgie teilnehmen darf, wenn er wie in Deinem Fall Amtsbrüder findet, die für ihn zelebrieren.
  • Und zweitens, wenn er keine anderen Zelebranten findet, ob er trotz der Wunde zelebrieren dürfte. D.h. gibt es vielleicht eine Ausnahmeregelung. Aber anscheinend, wie ich vermutet hatte, nicht.
Ich wünsche Dir noch einen schönen und weitgehend kunfusionslosen Tag und wie gesagt, wenn Dir die Diskussion "off topic" erscheint, lösche sie bitte!

LG
Walter
γενηθήτω το θέλημά σου·
Ehre sei Dir oh Herr

Beitrag von Ehre sei Dir oh Herr »

Hallo, Ihr Lieben,

zu den von Vater Peter angesprochenen Vorbereitungen des Priesters möchte ich auch darauf hinweisen, dass wir uns selbst auch gründlich auf dieses heilige Sakrament vorbereiten sollen!

Ich schreibe dies, da mir dies auch erst im Laufe der Zeit immer gründlicher bewußt wurde und ich in der Vergangenheit aus Unkenntnis sündigte.
Ich hoffe, dass es niemanden ebenso ergeht.

Gute Vorbereitungsgebete findet man in dem Gebetbuch aus dem Kloster in München.

L.G. Euer unwürdiger René
Milo
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Beitrag von Milo »

Lieber v.Peter,

danke für die Erläuterung.



Lieber Walter,

offensichtlich war ein Missverständniss die Grundlage für das Nächste!


Nochmal, nach dem ich jetzt etwas "mehr" verstehe, stelle ich vereinfacht die drei Fragen. Verzeiht!

1. Kann man sich freiwillig als Priester vom Dienst zurückhalten, und einfach so anwesend sein? Ist es eine reine Gewissensfrage?

2. Wenn der Priester nicht zelebriert, dann ist der übliche Platz für ihn dennoch im Altarraum?

3. Kommunionspflicht, gilt diese nur für zelebrierende Kleriker oder (unabhängig Zelebration) für alle im priesterlichem Amt? Kanon der Hl. Apostel betont dies (leider) nicht explizit.


Danke für Eure Geduld,
Euer zäher br. milo
protopeter
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Beitrag von protopeter »

Lieber Br. Milo !

Manchmal erntet Zähigkeit durchaus ihre Früchte; hoffen wir, daß es im vorliegenden Fall auch so sei ! :). Unter dieser Prämisse also ein erneuter Anlauf zur Beantwortung der zur Diskussion gestellten Fragen:

1. Dem priesterlichen Amt in allen seinen hierarchischen Stufen ist seinem Ursprung und seiner Grundlegung gemäß entsprechende Verantwortung übergeben - diese bezieht sich nicht nur auf pastorale Dimensionen des Dienstes, sondern umfaßt auch den großen Bereich der aus dem Glauben kommenden Ethik, die ihr "Organ" in der Instanz des menschlichen Gewissens findet. Eine Voraussetzung zur Feier der Göttlichen Geheimnisse ist "Reinheit" im umfassenden Wortsinne; wenn wir nach den symbolischen Liturgieerklärungen, wie sie beispielsweise Germanos v. Konstantinopel, Nikolaos Kabasilas, Symeon v. Thessaloniki (oder späterhin auch Nikolaj Gogol) verfaßten, urteilen, so ist es eben das "schauernd machende Mysterion" zu dem der Priester als sündiger Mensch herantritt.

Dies impliziert eben eine gänzlich anders geartete "Bereitschaft" zum Vollzug dieses Dienstes als nur eine bloß oberflächlich aufzufassende "Verpflichtung"- so wird von den Zelebranten beispielsweise nicht nur Enthaltsamkeit und Fasten gefordert, sondern er ist auch ermahnt, sich vor der Feier der Liturgie mit den Mitmenschen auszusöhnen. Bestehen nun bestimmte diesbezügliche Vorbehalte oder ist der Geistliche nicht mit seinem Gewissen "im Reinen", so mag es empfohlen sein, den liturgischen Dienst dann eben nicht zu vollziehen. In diesem Zusammenhang mag das Wort aus dem Gebet vor dem Kommunionempfang paraphrasiert Gültigkeit haben - der liturgische Dienst möge in jedem Fall "nicht zum Gericht oder zur Verurteilung, sondern zur Heilung der Seele und des Leibes" gereichen.

2. Der dem Klerus gebührende Platz ist in der Tat normalerweise im Altarraum; Bischof, Priester und Diakon sind mit dem Dienst am Altar substantiell verbunden - das erweist sich gerade auch durch die Symbolik bei der Weihe, wenn die Geistlichen um den Altartisch geführt werden und dort auch der Ritus der Handauflegung (Chirotonie) stattfindet. In diesem Sinne gilt auch die klare Stukturierung, wie sie auch im traditionellen orthodoxen Kirchengebäude selbst zum Ausdruck kommt: Die nicht in voller Gemeinschaft Stehenden finden Platz in der Vorhalle, die Gläubigen im Kirchenschiff und der Klerus im Altarraum - wobei es zusätzlich gemäß alter Kirchenordnungen entsprechende Aufteilungen gab, welcher Weiheordnung welcher Platz an welcher Stelle des Altarraumes zukommen sollte. In späterer Zeit führte man (vor allem im griechisch-byzantinischen Raum) auch Chorgestühl ein, sodaß hier die nichtzelebrierenden Kleriker Platz fanden; diese Lösung ergab sich aus praktischen Überlegungen.

3. Gemäß der Interpretation der schon genannten kanonischen Vorschrift bezieht sich dies in der Praxis auf jene Kleriker, die an der Feier der Göttlichen Liturgie "aktiv" teilnehmen - es wäre gleichsam ein klarer Widerspruch, am Vollzug des Mysterions mitzuwirken und dann jedoch eine jegliche Teilhabe daran abzulehnen. Der Grund für zu jener Zeit verfügte Sanktionen ist evident, da allerspätestens in der Weigerung, an der Eucharistie, die als höchster Ausdruck der gottmenschlichen Synergie, der rechtgläubigen Kirchengemeinschaft und des gemeinsamen Glaubensbekenntnisses zu verstehen ist, teilzuhaben, die Heterodoxie des betreffenden Geistlichen offenkundig werden mußte.

Von dieser ursprünglich-authentischen, bis in die apostolische Zeit zurückreichenden Sinngebung würde ich folgerichtig keine "Kommunionspflicht" abzuleiten wagen; dies eben umso weniger, als es sich dabei eben nicht um eine "Pflichtübung" besonderer Art handelt, sondern der Eucharistieempfang (unabhängig, ob es sich dabei um Kleriker oder Laien handelt) an bestimmte Kriterien gebunden ist, die wiederum dem schon erwähnten ethischen Fragenkomplex zuzuzählen sind.

Mit herzlichen Segenswünschen grüßt
Erzpr. Peter
Milo
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Beitrag von Milo »

Lieber v. Peter,

herzlichen Dank für Ihre Mühe und Ihre Wünsche!

Ihr Saatgut fängt an zu keimen, jedoch werden Sie noch etwas nachgießen müssen, damit auch was daraus wird :)

Folgende Überlegung macht mir eigentlich dabei ein Dillema...

Wir wissen doch das in den (beschränke ich mal) ersten 1-2 Jhd. die Gemeinde als die Geminschaft der Heiligen "sich versammelte an einem Ort" um die Dankesfeier (Eucharistie) zu vollziehen...und dabei gab es keine Zwiespälte: jeder der gläubig, getauft und nicht unter ex communio stand hatte dei "Pflicht" an den Hl. Kelch heran zu treten. Sonst, wie Sie es richtig anmerkten, hat er damit seine Heterodoxie, oder den Abfall von Christus, zum Ausdruck gebracht. Hat jemand gesündigt, so gab und gibt es das Sakrament der Beichte um sich zu versöhnen mit Gott und seinen Nächsten (Gemeinde), und somit wieder den Weg zum Hl. Kelch "barierefrei" antreten zu können. (Ausser eine Epitemie wird auferlegt, nicht als Strafe sondern als Heilmittel!)

Nun wissen wir aber auch das sich mit der Kirchengeschichte und Zeitgeist der ganze Umgang mit der hl. Kommunion geändert hat. Aus heutiger Sicht wird ja vor allem angemahnt (zu Recht) das man ja nicht in dem gleichen Bewusstsein, Eifer, gottesdienstlich gesehen, lebt, wie die frühen Gemeinden. Daher wird ja meist nahe gelelgt das man sich doch durch das (große) Fasten, Gebet usw. ersteinmal in die "Stimmung des Bußenden" bringen muss, beichten muss, damit wieder die Barrieren weg getan werden um die Hl. Gaben empfangen zu können.

Aber wie kann ich dies auch auf den Klerus übertragen, unabhängig ob er an diesem Gottesdienst zelebriert oder nicht? Lebt er heute auch tatsächlich nicht mehr in diesem Bewustsein der apostolischen Gemeinden? Ist er denn als apostolischer Nachfolger wirklich nicht mehr in dem gleichen Eifer um den Glauben an an Christus, durch Christus und für Christus? Wo wäre dann der Unterschied zum Laien

Sie merken hoffentlich wo mich der "Schuh drückt".

Um Euren Segen bittend und grüßend,

unwürdiger Schüler milo
protopeter
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Beitrag von protopeter »

Lieber Br. Milo, die Gnade des Menschenliebenden Herrn sei mit Ihnen !

Wenn wir die Frage der Aufgaben des Klerikers im Sinne eines Charisma, wie es I Kor 12 begreift, verstehen - das "Charisma des Gemeindevorstehens", so zeigt sich auch in der kirchlich-orthodoxen Interpretation in erster Linie die organische Verbindung zwischen Klerus und Laien. Somit ist der Kleriker grundsätzlich an die selben Voraussetzungen geistlicher Existenz wie der "einfache" Gläubige gebunden; wie Sie mit vollem Recht indes andeuten, sollte darüberhinaus die Beispielwirkung von zentraler Bedeutung sein - dies insbesondere im Kontext pastoraler Tätigkeiten.

Der Geistliche handelt durch das Weihesakrament gemäß göttlichen Auftrages - er nimmt also eine außerordentliche Verantwortung wahr, die selbstverständlich im Bewußtsein ungebrochener Traditionskontinuität umgesetzt werden sollte. Darüberhinaus ist das geistliche Amt keinesfalls ein persönliches "Privileg" oder gar ein "Machtinstrument", wodurch der Kleriker sein Denken und Handeln in besonderer Weise qualifiziert sehen könnte. In orthodoxem Verständnis - diese Tatsache zeigt sich gerade auch durch diverse Väterzeugnisse gestützt - ist der Klerus in besonderer Weise Vermittler göttlich eingesetzter Heilsgeheimnisse, deren Dienst er mit entsprechend großer ethischer Verantwortung vollziehen sollte; alleine aus diesen Voraussetzungen vermag das von Ihnen angesprochene Spannungsverhältnis in gemäßer Form gelöst werden.

In der Liebe Christi grüßt
Erzpr. Peter
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