Die GEKE schreibt sagt über die ROK
Die GEKE schreibt sagt über die ROK
Die Menschenwürde ist unantastbar, unveräusserlich und unteilbar
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Die Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) antwortet auf die Stellungnahme der russisch-orthodoxen Kirche (ROK) zu „menschlicher Würde, Freiheit und Rechten“. Die GEKE sieht in der Position der ROK ein Missverständnis der Menschenrechte und lädt diese ein, den Dialog zur Umsetzung der Menschenrechte fortzusetzen.
Im Sommer 2008 hat die russisch-orthodoxe Kirche (ROK) eine Stellungnahme zu den Menschenrechten veröffentlicht. Die anderen christlichen Kirchen wurden eingeladen, das Dokument „Lehre zu menschlicher Würde, Freiheit und Rechten“ zu diskutieren. Das Präsidium der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) hat heute der ROK ihre Antwort übermittelt.
Für die russisch-orthodoxe Kirche kann die menschliche „Sündhaftigkeit“ die Würde des Menschen in Frage stellen. Ihre Menschenrechtslehre entwickelt ein Konfrontationsverhältnis zwischen Menschenrechten und christlicher Moral, das in der These gipfelt, die Einhaltung der Menschenrechte würde Christen dazu zwingen, entgegen der göttlichen Gebote zu denken und zu handeln.
Die Antwort der GEKE sieht hierin ein Missverständnis der Menschenrechte. Die Menschenrechte sind Schutz- und Partizipationsrechte, die den Handlungs- und Lebensraum der Menschen unter das Recht stellen und Rahmenbedingungen für das Zusammenleben der Menschen gewährleisten. In diesem Sinne würdigen die evangelischen Kirchen den positiven Beitrag der Menschenrechte.
Die Stellungnahme der russisch-orthodoxen Kirche nennt „Abtreibung, Suizid, Unzucht, Perversion, Zerstörung der Familie, Anbetung von Grausamkeit und Gewalt“ als Beispiele, in denen die „Schwachheit der Menschenrechtsinstitution“ die Moral der russischen Gesellschaft gefährden. Diese Beispiele sind aus evangelischer Sicht nicht nachvollziehbar. Tatsächlich betonen die Menschenrechtserklärungen den Schutz des Lebens und die Unverletzlichkeit der Person, den Schutz des Privatlebens und der Familie.
Die russisch-orthodoxe Kirche ordnet die Menschenrechte den Werten und Interessen des Heimatlandes, der Gemeinschaft und der Familie unter. Dies führt in den evangelischen Kirchen zu der Frage nach einer kritischen Gegenüberstellung der Kirche zur staatlichen Ordnung. Angesichts der Einschränkung der zivilen und politischen Rechte in Russland, aber auch in vielen anderen Staaten, vermisst die GEKE in der Stellungnahme der russisch-orthodoxen Kirche Aussagen zum Schutz des Einzelnen vor staatlichen Übergriffen wie politische Verfolgung, politische Morde, Diskriminierung von Minderheiten oder der Aushöhlung demokratischer Verfahren und Strukturen. Aus evangelischer Sicht haben die Kirchen gerade in diesen Fragen eine wichtige Aufgabe, gegen den Missbrauch staatlicher Macht einzutreten.
„Menschenrechte“ sind nach evangelischem Verständnis solche Rechte, die allen Menschen aufgrund ihrer von Gott gegebenen Würde zukommen. Wie sie durch keine innerweltliche Instanz verliehen werden, so können sie auch von keiner Instanz abgesprochen werden; sie sind unantastbar, unveräusserlich und unteilbar. Die GEKE lädt die russisch-orthodoxe Kirche ein, den gemeinsamen Dialog über die Bedeutung der Menschenrechte fortzusetzen. In diesem Zusammenhang würdigt die GEKE die gemeinsamen Stellungnahmen aller Kirchen wie die Charta Oecumenica und die Abschlusserklärungen der drei Europäischen Ökumenischen Versammlungen.
Hinweis: Die vollständige Antwort des Präsidiums der GEKE auf die Grundsätze der russisch-orthodoxen Kirche über menschliche Würde, Freiheit und Rechte kann auf www.leuenberg.eu heruntergeladen werden.
Stellungnahme des Präsidiums der GEKE.pdf >>>
Pressemitteilung der GEKE, Wien / Bern 11. Juni 2009
http://www.reformiert-info.de/3990-0-8-2.html
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Was sagt ihr?
Mir klappt hier grad einfach nur die Kinnlade runter^^
Die Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) hat heute der Russisch-Orthodoxen Kirche (ROK) in einer Stellungnahme zu ihrer Lehre zu Würde, Freiheit und Rechten des Menschen geantwortet. Der Text dieser Stellungnahme kann unter Die Menschenwürde ist unantastbar, unveräusserlich und unteilbar nachgelesen werden.
Ein Ausschnitt aus dieser Stellungnahme:
Für die russisch-orthodoxe Kirche kann die menschliche „Sündhaftigkeit“ die Würde des Menschen in Frage stellen. Ihre Menschenrechtslehre entwickelt ein Konfrontationsverhältnis zwischen Menschenrechten und christlicher Moral, das in der These gipfelt, die Einhaltung der Menschenrechte würde Christen dazu zwingen, entgegen der göttlichen Gebote zu denken und zu handeln.
Wieso wird das Wort Sündhaftigkeit hier in Anführungszeichen gesetzt? Die Gefallenheit des Menschen durch die Ursünde ist eine Tatsache. Das Spannungsverhältnis zwischen Menschenrechten und christlicher Moral ist daher offensichtlich und besteht so lange, wie die in der Erklärung der allgemeinen Menschenrechten aufgeführten Schlüsselbegriffe der “Würde” (Art. 1) und der “gerechten Moral” (Art. 29 Abs. 2) nicht in Beziehung zueinander gebracht werden. Die Lehre der ROK zu Würde, Freiheit und Rechten des Menschen behebt diesen Mißstand, indem sie diese Begriffe auf Basis des Evangeliums Jesu Christi und der Schriften der Kirchenväter mit Leben füllt. Hierzu die Kurzzusammenfassung als Übersetzung aus dem englischen Text von den Seiten des Moskauer Patriarchats:
Gemäß orthodoxer Tradition kann der Mensch die von Gott gegebene Würde nur dann bewahren und in ihr wachsen, wenn er in Übereinstimmung mit moralischen Normen lebt, weil diese Normen die ursprüngliche und daher authentische nicht von Sünde überschattete menschliche Natur ausdrücken. Deswegen gibt es eine direkte Verbindung zwischen der Würde des Menschen und der Moral. Weiterhin impliziert die Anerkennung der persönlichen Würde auch die Annahme persönlicher Verantwortung
Ein weiterer Ausschnitt aus der Stellungnahme der GEKE:
Die Antwort der GEKE sieht hierin ein Missverständnis der Menschenrechte. Die Menschenrechte sind Schutz- und Partizipationsrechte, die den Handlungs- und Lebensraum der Menschen unter das Recht stellen und Rahmenbedingungen für das Zusammenleben der Menschen gewährleisten. In diesem Sinne würdigen die evangelischen Kirchen den positiven Beitrag der Menschenrechte.
Hier bleibt leider unklar, worauf sich die GEKE bezieht, wenn sie von “den Menschenrechten” redet. Meint sie die allgemeine Erklärung der Menschenrechte oder die daraus abgeleiteten Menschenrechtsabkommen? Wäre letzteres gemeint, müßte man widersprechen, weil etwa der 1966 von den Vereinten Nationen verabschiedete UN Zivilpakt nicht mal das Recht auf Glaubenswechsel bestätigt. Das hat zur Folge, daß Muslimen in islamischen Ländern, die den Weg zu Christus gefunden haben, die staatliche Anerkennung ihres neuen Bekenntnisses verweigert wird, ohne daß sich das entsprechende Land dafür bei den Universal Periodic Reviews auf Ebene des UN Menschenrechtsrates auch nur rechtfertigen müßte! Wenn das keine Schwäche der Menschenrechtsinstitution ist, was ist das dann?
Hierzu wiederum die Kurzzusammenfassung als Übersetzung aus dem englischen Text der Grundlagenlehre der ROK:
Die Schwäche der Einrichtung der Menschenrechte liegt in der Tatsache, daß sie die Entscheidungsfreiheit zwar verteidigt, aber die Tendenz hat, die moralische Dimension des Lebens und die Freiheit von der Sünde mehr und mehr zu ignorieren. Das Gesellschaftssystem sollte von beiden Freiheiten geleitet sein und deren Ausübung in der Öffentlichkeit harmonisieren. Es kann nicht die eine Freiheit verteidigt werden, während die andere mißachtet wird. Freies Einhalten des Guten und Folgen der Wahrheit ist ohne Entscheidungsfreiheit nicht möglich, ebenso verliert die Entscheidungsfreiheit ihren Wert und ihre Bedeutung, wenn sie zu gunsten des Bösen gebraucht wird.
Ein weiterer Abschnitt aus der Stellungnahme der GEKE:
Die russisch-orthodoxe Kirche ordnet die Menschenrechte den Werten und Interessen des Heimatlandes, der Gemeinschaft und der Familie unter. Dies führt in den evangelischen Kirchen zu der Frage nach einer kritischen Gegenüberstellung der Kirche zur staatlichen Ordnung. Angesichts der Einschränkung der zivilen und politischen Rechte in Russland, aber auch in vielen anderen Staaten, vermisst die GEKE in der Stellungnahme der russisch-orthodoxen Kirche Aussagen zum Schutz des Einzelnen vor staatlichen Übergriffen wie politische Verfolgung, politische Morde, Diskriminierung von Minderheiten oder der Aushöhlung demokratischer Verfahren und Strukturen. Aus evangelischer Sicht haben die Kirchen gerade in diesen Fragen eine wichtige Aufgabe, gegen den Missbrauch staatlicher Macht einzutreten.
Hier muß man wissen, daß die ROK die im Jahre 2006 vom Weltkonzil des Russischen Volkes verabschiedete Russische Erklärung der Menschenrechte maßgeblich mit vorangetrieben hat, in der das Einstehen gegen staatliche Willkür u.a. betont wird. Richtig finde ich auch, daß die ROK “die Menschenrechte den Werten und Interessen des Heimatlandes” unterordnet, weil die Menschenrechte in ihrer Gesamtheit ja nur geschützt werden können, wenn es eine staatliche Ordnung gibt. Daß die GEKE ausgerechnet auf Russland mit dem Finger zeigt, während sie die wirklich Besorgnis erregende Situation in Failedstates wie Somalia oder Afghanistan ausblendet, ist nicht zu verstehen. Für mich ist das der klassische Fall augenscheinlich geopolitisch motivierter Doppelstandards im Bereich der Menschenrechte.
http://antifo.wordpress.com/2009/06/11/ ... enrechten/
Welche Gerechtigkeit ist gemeint? Die des Menschen oder die Gottes?
Wer ist das Zentrum? Gott oder der Mensch? Das kommt mir doch irgendwie bekannt vor.
Wie steht den die GEKE dem Dialog mit anderen Religionen gegenueber und was bedeutet dieser fuer sie?
Des weiteren ist die orthodoxe Kirche eine, heilige, katholische und apostolische Kirche. Sie ist nicht national: Es gilt nicht Grieche nicht Heide, nicht Frau nicht Mann, nicht Sklave nicht freier usw. (Paulus). Eine Blut- und Boden (oder Heimat) Ekklesiologie wurde im 19. Jahrhundert als HÄRESIE verurteilt (Phyletistenstreit)
Und unsere Bergpredigt ist keine Sharia. Auch davor sei gewarnt.
Auch das Russische Patriarchat.
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Ich habe mir aber das Buch "Grundlagen der Sozialdoktrin der Russisch Orthodoxen Kirche" durchgelesen und SEHR viele interessante Punkte darin gefunden! Das war für mich und meine Überlegungen manchen gesellschaftlichen Fragen gegenüber sehr aufschlußreich.
National - gebt dem Kaiser was des Kaisers ist
wir beten auch für die die das Land regieren! Tun das die ev. Gemeinschaften auch? Oder zerreden sie nur wieder alles?
Wie auch immer, wir sind alle gut beraten uns auf die Worte des Herrn zu stützen und auf UNSERE orthodoxen Väter zu schauen, natürlich unabhängig davon ob Grieche, Serbe, Russe oder Afrikaner...
nun habe ich mir die Antwort GEKE mit einem schmunzeln durchgelesen und bin selbst überrascht, wie vorhersehbar doch die Antwort war. Vielleicht schreibe ich denen morgen mal eine Postkarte, dass die Menschenrechte kein Naturrecht sind - dort scheint man zumindest den gegenteiligen Standpunkt zu vertreten...
Letztlich handelt es sich bei den allgemeinen Menschenrechte lediglich um einen dilatorischen Formelkompromiss. Einer der Grundannahmen dieses Formelkompromisse war, daß es einen davon unabhängigen Moralbegriff gibt, auf dessen Basis dann auch gesetzliche Beschränkung der darin aufgeführten Freiheiten möglich sein würden. (Art. 29. Abs. 2 der allg. Menschenrechte )
Nüchtern betrachtet handelt es sich bei den Menschenrechten lediglich um ein atheistisches Substitut, dass sich selbst per Baukasten-Prinzip aus dem christlich/jüdischen Glauben völlig willkürlich konstruiert. Das ganze Geschwafel um Menschenrechte oder auch Demokratie entbehrt freilich jeder geistigen Grundlage und somit kann man sich als Christ eine tiefergehende Auseinandersetzung mit diesem Zeug in der Tat sparen. Leider bleibt es aber nicht bei der bloßen Selbstanbetung der Human Rights Aktivisten und so hat man es mit einer religiösen Heilslehre zu tun, welche keine anderen Religionen neben sich dulden kann und somit auch die Königsherrschaft Christi mit aller Selbstverständlichkeit verwirft.
Empfehlen kann ich die Rede von Patriarch Kyrill vor dem UN Menschenrechtsrat vom März 2008. Klar und verständlich:
http://www.interfax-religion.com/?act=documents&div=121