Heiraten innerhalb der eigenen Verwandtschaft

Neu in der orthodoxen Kirche - Wie lebe ich als orthodoxer Christ? Alle allgemeinen Fragen rund um die Orthodoxie.
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Łukasz
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Heiraten innerhalb der eigenen Verwandtschaft

Beitrag von Łukasz »

Hallo Community,

heute morgen im Café traf ich einen alten Schulkameraden aus meinen Kindertagen. Soweit, so uninteressant. Wir haben uns für heute im Café verabredet, um über alte Zeiten und so zu philosophieren und was man so in der Zwischenzeit bis heute alles getrieben hat. Dabei kam er nicht alleine, sondern mit seiner Cousine, die ich ebenfalls noch von früher kenne. Während unseres Gesprächs kam natürlich das Thema Beziehungsstatus auf. Dabei kam heraus, dass sich die beiden miteinander verlobt haben. Seine Cousine ist dabei im 1. Grad mit ihm blutsverwandt - also die Tochter der Schwester seiner Mutter. Ich wirkte dabei ziemlich entspannt als die beiden mir das erzählt haben, worüber die beiden auch sehr erleichtert waren. Deren Verwandtschaft hat etwas "länger" gebraucht, bis sie es akzeptiert haben. Nun ist es ja so, dass in Deutschland Beziehungen als auch zivile Ehen zwischen Cousinen/Cousins des 1. Grades und 2. Grades legal sind - d.h. sie können standesamtlich heiraten.

Ich weiß, dass bei den Arabern Ehen zwischen Cousins/Cousinen des 1. und 2. Verwandtschaftsgrades Alltag sind. Dort ist es "normal" innerhalb der eigenen Verwandtschaft zu heiraten. In Polen und in der Katholischen Kirche sind Ehen zwischen Cousins/Cousinen ab dem 2. Grad erlaubt, wobei man ein Dispens vom örtlichen katholischen Bischof in Polen braucht, wenn man (zusätzlich zur zivilen Ehe) auch römisch-katholisch heiraten will. Nun würde mich aus Neugier interessieren, wie die Russisch-Orthodoxe Kirche (als auch die anderen osteuropäischen orthodoxen Kirchen)´das Thema "Heirat innerhalb der eigenen Verwandtschaft" bewerten.

Wäre z.B. eine orthodoxe Ehe zwischen Cousin/Cousine, die im 1. Grad oder 2. Grad miteinander blutsverwandt sind, möglich? Ab welchen Verwandtschaftsgrad (z.B. ab 3. Grad) wäre denn eine orthodoxe Ehe möglich? Was ist mit so genannten "angeheirateten Verwandten"? Z.B. die eigene Mutter heiratet irgendeinen Mann, der hat noch eine Tochter, also wäre sie dann die eigene neue Schwester - aber man wäre halt nicht miteinander blutsverwandt: wäre eine orthodoxe Ehe mit ihr möglich? Der gleiche Fall wieder mit der Cousine: Durch die neue Ehe der Mutter bekommt man z.B. eine "neue" Cousine des 1. Grades dazu (die Tochter der Schwester des neuen Ehemannes der eigenen Mutter), aber auch hier wäre man wieder nicht miteinander blutsverwandt. Wäre in dem Fall eine orthodoxe Ehe möglich?

Ich weiß, dass sind viele Fragen, aber als ich, nach dem Treffen mit den beiden, zur Universität gefahren bin, ist mir der Schädel vor lauter solchen Fragen nur so "explodiert". Eine Cousinen-Ehe ist zwar nichts wirklich neues für mich - oft genug darüber gehört oder gelesen - aber mal selbst so etwas zu "erleben" ist schon was anderes. Es ist halt sehr selten bei uns. Was sagt ihr dazu und vor allem, was ist die offizielle Position oder Lehre der Russisch-Orthodoxen Kirche zu diesem Thema?
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Thuja
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Re: Heiraten innerhalb der eigenen Verwandtschaft

Beitrag von Thuja »

Lieber Lukas,

soweit ich weiß, sind Ehen zwischen Cousin und Cousine 1. Verwandtschafts-Grades nicht erlaubt.

Alles Weitere können Dir andere sicher besser beantworten.

Liebe Grüße
Thuja
Господи помилуй мя!
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Dschorik
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Re: Heiraten innerhalb der eigenen Verwandtschaft

Beitrag von Dschorik »

Wenn man seinen Taufpaten heiraten möchte, ist das auch nicht gestattet? Ist ja auch eine (geistliche) Verwandtschaft...
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Igor
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Re: Heiraten innerhalb der eigenen Verwandtschaft

Beitrag von Igor »

XB!

Das orthodoxe Eherecht gleicht weitgehend dem römisch katholischen:
Im katholischen Kirchenrecht stellt Blutsverwandtschaft nicht nur in gerader Linie (Eltern–Kinder, Großeltern–Enkel) ein Ehehindernis dar, sondern auch in der Seitenlinie bis in den vierten Grad (Geschwister sind Blutsverwandte zweiten Grades, Onkel/Nichte oder Tante/Neffe sind Blutsverwandte dritten Grades, Cousins ersten Grades sind Verwandte vierten Grades).

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Blutsverwandtschaft

Eine umfassende Quelle dazu findet man bei Erzpriester Vladislav Tsypin zum Thema Kirchenrecht (in russischer Sprache).
Святейший Синод издает указ, согласно которому безусловно запрещались и подлежали расторжению браки, заключенные между лицами, состоящими в 4-й степени бокового кровного родства.
Das stimmt quasi mit der o.g. Aussage überein.

Gleiches gilt für die Taufpaten, die eine geistliche Verwandtschaft bilden:
Препятствием к браку является также и наличие духовного родства. Духовное родство возникает вследствие восприятия новокрещенного от купели Крещения.
Allgemeine Grundlage sind dafür die apostolischen Kanones (insbesondere der Trullanischen Synode).

In Christo
Igor
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Priester Alexej
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Re: Heiraten innerhalb der eigenen Verwandtschaft

Beitrag von Priester Alexej »

Apostolischer Kanon 39 (32): Priester und Diakonen sollen ohne Wissen und Willen des Bischofs Nichts thun: denn dieser ist's, welchem das Volk des Herrn anvertraut worden, und von welchem Rechenschaft über ihre Seelen gefordert werden wird.
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Igor
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Re: Heiraten innerhalb der eigenen Verwandtschaft

Beitrag von Igor »

Priester Alexej hat geschrieben:Siehe S. 604 ff http://orthodoxe-bibliothek.de/index.ph ... ischof/301
Hier der direkte Link zu S. 604 ff: http://bibliothek.orthpedia.de/pdf/buec ... cr_lil.pdf (Teil 4 des Scans)
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Re: Heiraten innerhalb der eigenen Verwandtschaft

Beitrag von Luka Filipp Kiriak »

Lieber Vater Alexej,

vielen Dank für diesen Literaturhinweis! Er ist wirklich sehr interessant! ;) Nach dieser Zählung sind ja Cousin und Cousine auf der Seitenlinie im 4. Grad miteinander blutsverwandt. Erlaubt werden Ehen grundsätzlich aber erst ab dem 8. Grad der Blutsverwandtschaft auf der Seitenlinie. Aber dann gibt es wiederum in den einzelnen Kirchen mildernde Abweichungen von dieser Grundregel. Was die russische Kirche angeht, "verbietet der Synodal-Ukas vom 19. Jänner 1810 die Ehe bis zum vierten Grade der Blutsverwandtschaft in der Seitenlinie." Das reicht also trotzdem noch nicht. Demnach dürfen auch in der russischen Kirche Cousin und Cousine nicht heiraten! Aber sehr wohl Cousin und Cousine des 2. Grades! ;)
Łukasz hat geschrieben:Was ist mit so genannten "angeheirateten Verwandten"? Z.B. die eigene Mutter heiratet irgendeinen Mann, der hat noch eine Tochter, also wäre sie dann die eigene neue Schwester - aber man wäre halt nicht miteinander blutsverwandt: wäre eine orthodoxe Ehe mit ihr möglich?
Es liegt zwar keine Blutsverwandtschaft, aber bei der neuen Schwester liegt eine Verschwägerung in Seitenlinie des 2. Grades vor. Eine Heirat ist also nicht möglich!
Łukasz hat geschrieben: Der gleiche Fall wieder mit der Cousine: Durch die neue Ehe der Mutter bekommt man z.B. eine "neue" Cousine des 1. Grades dazu (die Tochter der Schwester des neuen Ehemannes der eigenen Mutter), aber auch hier wäre man wieder nicht miteinander blutsverwandt. Wäre in dem Fall eine orthodoxe Ehe möglich?
Es liegt zwar keine Blutsverwandtschaft, aber bei der neuen Cousine liegt eine Verschwägerung in Seitenlinie des 4. Grades vor. Eine Heirat ist also nicht möglich! Eine Heirat bei einer Veschwägerung in Seitenlinie bis zum 5. Grad ist verboten!
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Priester Alexej
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Re: Heiraten innerhalb der eigenen Verwandtschaft

Beitrag von Priester Alexej »

Luka Filipp Kiriak hat geschrieben:Lieber Vater Alexej,

vielen Dank für diesen Literaturhinweis! Er ist wirklich sehr interessant! ;)
In der Orthodoxen Bibliothek gibt es sehr viele interessante Bücher :)
Apostolischer Kanon 39 (32): Priester und Diakonen sollen ohne Wissen und Willen des Bischofs Nichts thun: denn dieser ist's, welchem das Volk des Herrn anvertraut worden, und von welchem Rechenschaft über ihre Seelen gefordert werden wird.
Łukasz
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Re: Heiraten innerhalb der eigenen Verwandtschaft

Beitrag von Łukasz »

Vielen Dank! Jetzt habe ich es auch verstanden. Was mich am Anfang verwirrt hat, waren die unterschiedlichen Zählweisen. Nach orthodoxer Zählweise muss man die Eltern/Großeltern/Onkel/Tanten etc. in die Gleichung mit einbinden, um den orthodoxen Verwandtschaftsgrad zur ermitteln. Nach dem Buch ab Seite 604ff in der Orthodoxen Bibliothek, die Igor und Priester Veselov hier verlinkt haben, sieht es also folgendermaßen aus:

Nach westlichen Zählsystem ist ja die Tochter des Bruders/Schwester meiner Mutter meine Cousine des 1. Grades, dies entspricht in der Russisch-Orthodoxen Kirche nach orthodoxer Zählweise dem 4. Verwandtschaftsgrad - ein Heirat ist somit nicht möglich.

Eine Cousine des 2. Grades ist (nach westlicher Zählweise) die Tochter der Cousine 1. Grades meiner Mutter, dies entspricht nach der orthodoxen Zählweise dem 6. Verwandtschaftsgrad - eine orthodoxe Ehe mit einer Cousine 2. Grades wäre also möglich.

Eine Cousine des 3. Grades (wieder nach westlicher Zählweise) wäre dann die Tochter der Cousine 2. Grades meiner Mutter, was in der Russisch-Orthodoxen Kirche dem 7. oder 8. Verwandtschaftsgrad entsprechen würde - auch hier wäre eine Ehe schon möglich.

Soweit ich das nun verstanden habe, verbietet die Russisch-Orthodoxe Kirche die Ehe mit einer Cousine bis zum 4. Verwandtschaftsgrad (bis zur Cousine 1.Grades). Ab dem 6. Verwandtschaftsgrad (Cousine 2. Grades) wäre demzufolge die Ehe erlaubt. In der Griechisch-Orthodoxen Kirche ist eine Ehe in der Seitenlinie bis einschließlich 6. Verwandtschaftsgrad verboten. Eine orthodoxe Ehe wäre bei den Griechen also erst mit einer Cousine 3. Grades (also der Tochter der Cousine 2. Grades meiner Mutter) möglich.

Sobald man mit den unterschiedlichen Zählweisen klarkommt ist es nicht mehr so schwer. Nach der orthodoxe Zählweise wird ja schon das Verhältnis von Vater zu Sohn als 1. Verwandtschaftsgrad bezeichnet. Eine solche Kategorisierung gibt es im westlichen System nicht, deshalb haben mich die bis zu 8 Verwandtschaftsgrade in der orthodoxen Zählweise irritiert, da hier nicht nur Cousins und Cousinen sondern die gesamte Sippe bis zu den Ururgroßeltern reingezählt wird.

Sowas darf man einem türkischen oder arabischen Muslim nicht erzählen. Wenn ich denen sagen würde, dass bei uns orthodoxen Christen die Ehe mit einer Cousine 1.Grades oder 2.Grades (wie in der Griechisch-Orthodoxen Kirche) verboten und quasi als Inzest gilt, wären die gleich alle beleidigt, da es bei denen ja fast schon zum guten Ton gehört. Ich glaube sogar, die Ehefrau von meinem türkischen Nachbarn ist seine Cousine, ich bin mir aber nicht sicher ob 1. Grades oder 2. Grades. Er hat mal versucht, eines seiner Töchter mit einem ihrer Cousins aus der Türkei zu verheiraten, was seine Tochter (die in Deutschland groß geworden ist) aber ekelhaft fand und ablehnte, weil sie keine Mißgeburten zu Welt bringen wollte, was dann in deren anatolischen Verwandtschaft angeblich zu richtig bösen Blut geführt haben soll - da man dort solche Bedenken nicht kennt. Vielleicht haben sie auch gehofft, dass der Cousin dadurch leichter nach Deutschland einreisen kann und später die ganze restliche Sippe in den reichen Westen nachkommen kann. :lol:
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