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Mich persönlich würde einmal interessieren wie der Werdegang eines orthodoxen Priesters ist.Wie wird man das,und wie lange dauert es ungefähr?Gibt es eine Altersgrenze wenn man den Wunsch hat Priester zu werden,und ist Abitur vorraussetzung so wie in der Lateinischen Kirche??
Oder gibt es einen einfacheren zugang???
Ich hoffe das waren jetzt nich zu viele fragen auf einmal
Vielleicht kann mir der ein oder andere ein paar Tips und Informationen geben!!!!
Euer Bruder in Christo
Sascha
Ehre sei dem Allm?chtigen Gott,Vater,Sohn und Heiliger Geist !!!
Ich will versuchen, einige Aspekte Ihrer Frage der Reihe nach zu beantworten:
* bezüglich des Alters: vom Kirchenrecht her wird traditionellerweise ein Mindestalter von 30 Jahren eingefordert, allerdings ist es durchaus möglich, auch jüngere Kandidaten zu weihen (was auch in der Praxis geschieht). Die Altersangabe ist gleichsam ein Synonym für die Forderung nach geistlich-geistiger Reife des Betreffenden - bereits in der nichtchristlichen Antike hielt man einen Mann von 30 Jahren für eine reife Persönlichkeit
* zur Ausbildung ist zu sagen, daß diese in früherer Zeit in Klöstern erfolgte; seit dem 17. Jahrhundert kamen dazu auch Geistliche Seminare und späterhin theologische Fakultäten. Prinzipiell richtet sich die Bewertung eines Geistlichen eigentlich nicht danach, wie "gebildet" (gemäß dem Erwerb faktischen Wissens) er ist - wenn seine Persönlichkeit entsprechend entwickelt ist, vermag er durchaus, dieses Amt auch ohne "offiziell sanktionierten" Bildungserwerb auszuüben. Allerdings - und darüber schrieb bereits der Kirchenvater Nektarios von Ägina (+ 1920) - ist es in einer immer komplexer werdenden Welt für den Geistlichen, der zum Hirten und Lehrer berufen ist, dringend notwendig, entsprechende Wissensgrundlagen (gerade auch im Hinblick auf die Verteidigung der christlichen Weltsicht) mitzubringen
* dementsprechend gibt es in den "traditionell" orthodoxen Ländern Südost-, und Osteuropas sogenannte "Priesterschulen" ( = Seminare), an denen Kandidaten etwa zwischen ihrem 15. und 20. Lebensjahr für das geistliche Amt ausgebildet werden; darüberhinaus schließen sie diese Schule mit dem Abitur ab, wodurch ihnen bei entsprechender Neigung ein universitäres Theologiestudium ermöglicht ist
* die Dauer eines orthodoxen Theologiestudiums an einer Universität (seit 1995 auch in München möglich) liegt in etwa bei 4 bis 6 Jahren; hierzu sind die allgemeinen Voraussetzungen wie für ein jegliches Hochschulstudium gegeben
* von nicht zu unterschätzender Bedeutung für die Zulassung zum orthodoxen Priesteramt ist noch das Kriterium des untadeligen Lebenswandels - der Geistliche sollte sich bemühen, hier den Menschen Vorbild zu sein. So setzt das Kirchenrecht beispielsweise auch fest, daß ein in der Ehe lebender Geistlicher nur einmal verheiratet sein darf; die Ehe muß jedoch vor der Weihe geschlossen werden
Ich hoffe, zunächst einmal Ihre drängendsten Fragen beantwortet zu haben und grüße brüderlich in der Liebe Christi,
Erzpr. Peter
Gibt es bzgl. der Heirat eines (gewillten?) Kandidaten für das Amt (sei es Diakon oder Priester, oder Subdiakon) ikonomische Überlegungen wenn er sich in einer zweiten Ehe befindet? Vorausgesetzt das die Ehescheidung zuvor nicht sein sondern der Gegenseite der Wunsch war, sowie des er herausragende geistliche Qulitäten aufzeigt.
Kann jeder Bischof in seinem Gebiet ikonomisch zugehen bei solchen Angelegenheiten, oder ist da die Akribie einfach non plus ultra?
Es gab und gibt in den von Ihnen genannten Fälle durchaus (wenn auch äußerst selten) die Möglichkeit der Anwendung der oikonomia - wobei genau dem von Ihnen genannten Umstand Rechnung getragen wird. In der Praxis fordert man allerdings dann den Kandidaten auf, als "Vorbedingung" in den Mönchsstand einzutreten; bei diesen Entscheidungen ist der jeweilige Bischof in der Regel "autonom".
wollte zwar zur Großen Fastenzeit hin mich allzu vieler Forumsumtriebe enthalten, aber diese Frage treibt mich auch seit Jahren um. Erste Ehe
bürgerlich, geschieden wegen Untreue der Partnerin, dann zweite Ehe
orthodox mit nachfolgender Aufnahme in die Orthodoxie. Besteht hier
irgendeine Chance, persönliche Integrität und natürlich Qualifikation
vorausgesetzt, den priesterlichen Weg einzuschlagen ? Ich habe dazu
unterschiedlichste und gegensätzliche Meinungen gehört. Für eine kurze
Stellungnahme wäre ich Ihnen noch mehr als bisher verbunden.
Ihr dankbarer post-peter
"Selig sind die, die nicht gesehen und doch geglaubt haben" (Joh. 20,31)
Ihre Frage ist - gerade auch im Anschluß an das bereits Geschriebene - wirklich nach den jeweiligen Ermessensumständen zu beurteilen; gleichsam ein "Patentrezept" gibt es dafür nicht - dafür spricht auch das von Ihen erwähnte breite Meinungsspektrum. Dazu kommt, daß dementsprechende Überlegungen eigentlich erst seit relativ kurzer Zeit diskutiert werden; es ist wohl nicht verfehlt, sich diesem Fragenkomplex vor allem mit Gottvertrauen und Geduld zu nähren.
In der Hoffnung, wenigstens ein Winziges zur Klärung beigetragen zu haben, grüßt brüderlich mit Segenswünschen
Erzpr. Peter
Zur Ergänzung, liebe Peter, noch ein kurzer Auszug aus dem "Kirchenrecht" von Zypin:
Требование безусловной моногамии Церковь предъявляла к кандидатам священства издревле. Александрийский Патриарх св. Иоанн Милостивый в 641 г. в ответ второбрачному богачу, обещавшему в благодарность за посвящение его в диаконы пожертвовать большую сумму на голодающих, сказал: "Лучше погасить солнце, чем нарушить Божественный закон." А Киевский митрополит Петр Могила в 1663 г. ответил шляхтичам, просившим не лишать второбрачных сана: "Я не смог бы это сделать, если бы это сказал и ангел с неба."
Die Forderung nach unbedingter Monogamie wird von der Kirche seit Urzeiten an die Kandidaten erhoben. Der Hl. Johannes der Barmherzige, Patriarch von Alexandrien, gab im Jahre 641 einem Reichen in zweiter Ehe, welcher als Dank für seine Weihe zum Diakon eine erhebliche Spende für Hungerleidende in Aussicht gestellt hatte, zur Antwort: "Lieber möge die Sonne erlöschen, als dass das Göttliche Gesetz verletzt werde." Und der Kiewer Metropolit Petro Mohyla antwortete im Jahre 1663 dem niederen Adel auf dessen Bitte, den zum zweiten Mal verheirateten Geistlichen ihren Rang zu belassen: "Dies könnte ich nicht, selbst wenn es mir ein Engel vom Himmel herab sagte."
Es heißt allerdings auch drei Absätze weiter:
Все перечисленные выше препятствия к рукоположению, за исключением двух, касающихся крещения и пола, не имеют безусловного значения. Поэтому в случае необходимости или ввиду выдающихся качеств кандидата священства законной церковной властью могут быть допущены диспенсации (отступления от общих правил). Такие отступления особенно часто делаются относительно канонического возраста ставленника.
Keines der weiter oben aufgeführten Hindernisse für eine Weihe, außer den zweien, die das Geschlecht und die Taufe betreffen, wirkt bedingungslos. Daher ist im Falle der Notwendigkeit, oder unter Berücksichtigung herausragender Eigenschaften des Kandidaten für die Priesterschaft, die Zulassung von Dispensationen (Abweichungen von den allgemeinen Regeln) durch die offizielle Kirchenführung möglich. Diese Abweichungen werden am Häufigsten in Bezug auf das kanonisch vorgeschriebene Alter des Kandidaten gemacht.
Hallo,
da orthohans kürzlich ähnliche Fragen stellte, habe ich diesen Strang nochmal kurz aus der Versenkung hervorgeholt. Vielleicht findet er einige interessante Hinweise hier.
L.G. Rene