Mädchenfreizeit Martha und Maria

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Priester Alexej
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Mädchenfreizeit Martha und Maria

Beitrag von Priester Alexej »

SOMMERLAGER „MARTHA UND MARIA“ 2012

1. Sommerlager: 02.07. – 07.07. 2012 2. Sommerlager: 06.08.- 11. 08. 2012

Für Mädchen im Alter von 8 bis 13 Jahren

Die täglichen Gottesdienste, der unmittelbare Kontakt zum Klosterleben, ja allein schon der bloße Aufenthalt im Kloster sind Nahrung für eine junge Seele. Ziel unseres Lagers ist es den orthodoxen Mädchen die hier im Ausland leben die Möglichkeit zu geben, das Klosterleben kennen zu lernen. Wir möchten sie mit Fähigkeiten aus der russisch-orthodoxen Tradition unserer Kirche vertraut machen, welche sie als zukünftige Mütter in ihre Familien hineintragen können. Das Aufwachsen in einem fremden Land birgt die Gefahr, dass die Kinder ihre Muttersprache und den Bezug zur russischen Kultur verlieren. Daher wird diesem Punkt während der Arbeit mit den Kindern besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Die Mädchen haben die Möglichkeit Altersgenossen aus den Gemeinden von ganz Deutschland und anderen Ländern kennen zu lernen und Freundschaften zu schließen, was zugleich ihren kirchlichen Umgang festigt. Der Aufenthalt in der landschaftlich schönen bayerischen Umgebung, wenn auch nur kurz, bietet den Kindern Erholung des täglichen Alltagstress und des Stadtlebens.

Das Programm für das Sommerlager wechselt jährlich.


In der ersten Tageshälfte findet Religionsunterricht statt, es wird über aktuelle Alltagsprobleme diskutiert und die Kinder werden in den Kirchengesang eingeführt. In der zweiten Tageshälfte werden Handarbeiten durchgeführt und es finden Ausflüge statt.

Die Mädchen werden 6:20 Uhr geweckt und der Tag beginnt mit der Göttlichen Liturgie. Von 13-14:00 Uhr ist Mittagsruhe und nach den Abendgebeten 20:30 Uhr beginnt die Nachtruhe.

Die Teilnahmegebühr beträgt pro Kind 150 €.

In diesem Preis ist eine vollwertige Ernährung 3x am Tag enthalten. Es werden anfallende Materialkosten für den Unterricht und die Handarbeiten, die Gebühren für den Reiterhof und Fahrkosten für die Exkursionen bezahlt.

Es besteht die Möglichkeit finanzielle Unterstützung beim Sozial- oder Jugendamt zu beantragen. Für diesen Fall stellt das Kloster eine entsprechende Bescheinigung über die Teilnahme des Kindes und die Teilnahmegebühr aus.
http://orth-frauenkloster.de/t1/tl_file ... E_2012.pdf
Apostolischer Kanon 39 (32): Priester und Diakonen sollen ohne Wissen und Willen des Bischofs Nichts thun: denn dieser ist's, welchem das Volk des Herrn anvertraut worden, und von welchem Rechenschaft über ihre Seelen gefordert werden wird.
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