Organspende

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Ehemaliger
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Organspende

Beitrag von Ehemaliger »

Liebe Geschwister,

zur Zeit wird ja das Thema Organspende im Bundestag diskutiert. Da es dazu die unterschiedlichsten, durchaus ernstzubehmenden Gedanken und Argumente gibt wäre mir an der Erörterung gelegen.

Meine Frage vor allen anderen ist: Gibt es eine halbwegs oder gar gänzlich offizielle Stellungnahme oder ein Diskussionspapier der oder innerhalb der Kirche zu diesem Thema? Mehr also als Meinungen Einzelner oder von Gruppen.

Liebe Grüsse
Benedikt
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Igor
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Re: Organspende

Beitrag von Igor »

Ja, das gibt es laut diesem Artikel: http://de.bogoslov.ru/text/1240473.html

Und z.B. hier zur Bioethik im allg.: http://books.google.de/books?id=EsMouYK ... &q&f=false
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Als der Höchste hernieder fuhr, verwirrte Er die Sprachen, zerteilte Er die Völker, nun, da Er Feuerzungen ausgeteilt, ruft Er alle zur Einheit: Einmütig preisen wir deshalb den Heiligen Geist. (Pfingstkondakion im 8. Ton)
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Igor
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Re: Organspende

Beitrag von Igor »

Die "Grundlagen der Sozialdoktrin der Russisch-Orthodoxen Kirche":
XII.7. Die gegenwärtige Transplantologie (Theorie und Praxis der Übertragung von Organen und Geweben) erlaubt es, vielen Kranken, die in der Vergangenheit zu sicherem Tod oder schwerer Invalidität verurteilt gewesen wären, erfolgreich Hilfe zu leisten. Gleichzeitig kann die Entwicklung dieses Teilbereichs der Medizin, die eine Steigerung des Bedarfs an entsprechenden Organen nach sich zieht, moralische Probleme heraufbeschwören und sich als eine Gefahr für die Gesellschaft entpuppen. So schaffen die gewissenlose Propagierung des Organspendens sowie die Vermarktung der Transplantation die Voraussetzungen für den Handel mit menschlichen Körperteilen, was bedrohliche Auswirkungen auf das Leben und die Gesundheit des Menschen haben kann. Die Kirche ist der Ansicht, daß die Organe des Menschen nicht wie Gegenstände des Kaufs und Verkaufs behandelt werden dürfen. Die Transplantation von Organen eines lebenden Spenders setzt unbedingt die freiwillige Selbstaufopferung mit dem Ziel der Lebensrettung eines Mitmenschen voraus. In diesem Fall kommen durch die Einwilligung zur Explantation (Organentnahme) die Liebe und das Mitleid zum Ausdruck. Letzteres verlangt jedoch, daß der Spender über potentiell gesundheitsgefährdende Folgen der Organentnahme umfassend aufgeklärt ist. Eine Explantation, die mit einer unmittelbaren Lebensbedrohung für den Spender einhergeht, ist moralisch nicht zu rechtfertigen. Die bisher gebräuchlichste Praxis ist die Organentnahme von soeben verstorbenen Menschen. In diesen Fällen ist es erforderlich, etwaige Unsicherheiten über den Zeitpunkt des Todeseintritts zu klären. Moralisch unvertretbar ist außerdem die Verkürzung des Lebens eines Menschen, einschließlich der Verkürzung durch Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen, zugunsten der Verlängerung des Lebens eines anderen. Gemäß der göttlichen Offenbarung bekennt sich die Kirche zum Glauben an die leibliche Auferstehung der Verstorbenen (Jes 26.19, Röm 8.11, 1 Kor 15.42-44, 52-54, Phil 3.21). Durch den Ritus der christlichen Beisetzung bringt die Kirche die dem Körper des Verstorbenen gebührende Achtung zum Ausdruck. Die postume Organ- und Gewebespende kann nun jedoch auch als Erscheinungsform einer über den Tod hinausgehenden Liebe betrachtet werden. Zu einem derart beschaffenen Geschenk oder Testament darf der Mensch nicht verpflichtet werden. Aus diesem Grunde stellt die zu Lebzeiten des Spenders gegebene Zustimmung eine Vorbedingung für die Rechtmäßigkeit und moralische Akzeptabilität der Explantation dar. Bei fehlender Willensäußerung seitens des infragekommenden Spenders sind die Ärzte gehalten, den Willen des sterbenden oder bereits verstorbenen Menschen zu klären, wobei sie – soweit erforderlich – auch die Hilfe der Angehörigen in Anspruch nehmen können. Aus der Sicht der Kirche stellt das in der Gesetzgebung zahlreicher Staaten verankerte sogenannte mutmaßliche Einverständnis eines potentiellen Spenders zur Organ- und Gewebeentnahme eine inakzeptable Verletzung der menschlichen Freiheit dar. Die Organe und Gewebe des Spenders werden von dem Empfänger (Rezipient) aufgenommen und bilden nunmehr einen Teil seiner persönlichen seelischkörperlichen Einheit. In Anbetracht dessen kann eine Transplantation, die eine Gefahr für die Identitätsfindung des Rezipienten in sich birgt, die seine Einzigartigkeit als Person sowie als Repräsentant der Gattung bedroht, unter keinen Umständen moralisch rechtfertigt werden. Diese Bedingung gilt es bei der Lösung von Fragen im Zusammenhang mit der Übertragung von Organen und Geweben animalischer Herkunft zu bedenken. Als vorbehaltlos unzulässig erachtet die Kirche die Anwendung von Methoden der sogenannten fötalen Therapie, die auf der Entnahme und Verwendung von Geweben und Organen von – in verschiedenen Entwicklungsstadien abgetriebenen – menschlichen Embryonen zu Zwecken der Behandlung verschiedener Krankheiten sowie der „Verjüngung“ des Organismus beruht. Ausgehend von der Verurteilung der Abtreibung als Todsünde kann die Kirche für diese selbst dann keine Rechtfertigung finden, wenn die Vernichtung des beginnenden menschlichen Lebens gesundheitliche Vorteile für eine bestimmte Person erwarten läßt. Als unbestreitbarer Beitrag zur noch größeren Verbreitung und Vermarktung der Abtreibung liefert diese Praxis (auch wenn ihre – derzeit hypothetische – Wirksamkeit wissenschaftlich belegt wäre) ein Beispiel unerhörter Amoralität und verbrecherischen Charakters.

XII.8. Die Praxis der Entnahme von transplantationsgeeigneten Organen sowie die Entwicklung der Reanimation werfen das Problem der exakten Feststellung des Todeszeitpunkts auf. In der Vergangenheit galt der unumkehrbare Atem- und Herzstillstand als Kriterium für den Eintritt des Todes. Die Vervollkommnung der Reanimationstechnologien hat es allerdings ermöglicht, diese lebenswichtigen Funktionen über eine längere Zeitspanne künstlich aufrechtzuerhalten. Der Tod verwandelt sich somit in einen Vorgang des Sterbens, der von der Entscheidung des Arztes abhängig ist, was die gegenwärtige Medizin vor qualitativ neue Verantwortlichkeiten stellt. In der Heiligen Schrift wird der Tod als das Scheiden der Seele vom Körper beschrieben (Ps 146.4 / Original: 145.4, Lk 12.20). So kann von einer Fortsetzung des Lebens die Rede sein, solange der Organismus insgesamt funktionsfähig bleibt. Eine unter Einsatz künstlicher Methoden erreichbare Verlängerung des Lebens kann, wenn de facto nur noch einzelne Organe funktionieren, nicht als verpflichtende und in jedem Fall wünschenswerte Aufgabe der Medizin angesehen werden. Das Hinausschieben der Todesstunde verlängert bisweilen lediglich das Leiden des Kranken, wodurch er seines Rechts auf ein würdiges, „ehrenhaftes und friedliches“ Lebensende beraubt wird, um das die orthodoxen Christen Gott, den Herrn, im Gottesdienst bitten. Wenn sich die aktive Therapie nicht mehr als wirksam erweist, soll sie durch palliative Hilfe (Anästhesie, Pflege, soziale und psychologische Unterstützung) abgelöst werden und ebenso durch pastorale Fürsorge. Dies zielt insgesamt auf die Sicherung eines natürlichen und von Barmherzigkeit und Liebe begleiteten wahrhaft menschlichen Lebensendes. Das orthodoxe Verständnis von einem ehrenhaften Tod beinhaltet die Vorbereitung auf den Lebensabschluß, der als eine geistig gewichtige Etappe im Leben eines Menschen angesehen wird. Der von christlicher Liebe umgebene Kranke kann in den letzten Tagen seines irdischen Daseins unter dem Eindruck eines erneuten gewissenhaften Nachdenkens über den zurückgelegten Lebensweg und der reuigen Rechenschaft vor der Ewigkeit segensreiche Änderungen in sich verspüren. Für die Angehörigen des Sterbenden sowie die medizinisch Tätigen hingegen bedeutet die mit Nachsicht und Geduld getragene Sorge für den Kranken die Gelegenheit, Gott Selbst zu dienen, gemäß den Worten des Erlösers: „Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan“ (Mt 25.40). Das Verheimlichen von Informationen über den schweren Zustand des Patienten unter dem Vorwand, dessen seelisches Wohlbefinden zu erhalten, nimmt dem Sterbenden nicht selten die Möglichkeit, sich bewußt auf das Lebensende vorzubereiten und aus der Teilnahme an den Kirchensakramenten geistigen Trost zu schöpfen; darüber hinaus sät es auch Mißtrauen in seinen Beziehungen zu den Angehörigen wie den Ärzten. Die dem Tod vorausgehenden physischen Leiden werden durch den Einsatz schmerzmindernder Methoden nicht immer effektiv beseitigt. Im Bewußtsein dessen wendet sich die Kirche in solchen Fällen an Gott mit der Bitte: „Erlöse deinen Knecht von diesem unerträglichen Leiden und der bitteren Ohnmacht, schenke ihm die ewige Ruhe und versammle ihn, wo die gerechten Seelen sind“ (Trebnik [Meßbuch]: Gebet für den Schwerstleidenden). Allein Gott ist der Gebieter über Leben und Tod (1 Sam 2.6). „In seiner Hand ruht die Seele allen Lebens und jeden Menschenleibes Geist“ (Ijob 12.10). Deshalb lehnt es die Kirche – in Treue zu Gottes Gebot „Du sollst nicht morden“ (Ex 20.13) – ab, die heutzutage in der Gesellschaft weitverbreiteten Versuche der Legalisierung der sogenannten Euthanasie, d.h. der vorsätzlichen Lebensverkürzung von unheilbar Kranken (einschließlich auf deren Verlangen), als moralisch vertretbar anzuerkennen. Das Ersuchen des Kranken um Sterbehilfe ist unter Umständen durch einen momentanen depressiven Zustand bedingt, in welchem der Kranke zu einer richtigen Beurteilung seiner Lage nicht imstande ist. Die Anerkennung der Legalität der Euthanasie würde die Herabsetzung der Würde und die Vernachlässigung der professionellen Pflichten des Arztes mit sich bringen, der berufen ist, das Leben zu erhalten und nicht zu verkürzen. Das „Recht auf Tod“ kann leicht in eine Bedrohung des Lebens derjenigen Patienten umschlagen, denen es für eine medizinische Betreuung an den erforderlichen finanziellen Mitteln fehlt. Insofern stellt die Euthanasie eine Form des Mordes oder Selbstmordes dar, je nachdem, ob der Patient daran mitwirkt. Im letzteren Fall unterliegt die Euthanasie den geltenden kirchenrechtlichen Regeln, nach denen die mutwillige Selbsttötung, desgleichen die Beihilfe bei deren Durchführung als schwere Sünde gelten. Dem vorsätzlichen Selbstmörder, der „sich zu diesem Schritt aus menschlicher Verletzung oder aus anderen, im Kleinmut wurzelnden Gründen entschlossen hat“, wird weder eine christliche Beisetzung noch eine Seelenmesse zuteil (Regel Nr. 14 Timotheos von Alexandrien). Sollte der Selbstmörder sich in einem Zustand „außer sich“ das Leben genommen haben, mit anderen Worten während eines Anfalls von seelischer Krankheit, liegt die Entscheidung über das kirchliche Gebet für ihn – entsprechend der Klärung des Falls – im Ermessen des amtierenden Bischofs. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, daß die Schuld des Selbstmörders nicht selten auch seine Angehörigen trifft, die nicht imstande waren, tätiges Mitleid und Barmherzigkeit zu zeigen. Die Kirche ruft zusammen mit den Aposteln dazu auf: „Einer trage des anderen Last; so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen“ (Gal 6.2).
Quelle: http://orthpedia.de/index.php/Datei:Kas ... 4-1-30.pdf bzw. http://orthodoxeurope.org/page/3/16.aspx
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Nassos
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Re: Organspende

Beitrag von Nassos »

Querverweis:hier ein Beitrag des DLF, den Igor reingestellt hat (nur der Vollständigkeit halber)
Nassos
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Re: Organspende

Beitrag von Nassos »

Eine andere Frage: welche Gültigkeit hat die Doktrin der russisch-orthodoxen Kirche für die anderen Jurisdiktionen? Gibt es da einen Austausch/Mitarbeit/Übernahme?
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Thuja
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Re: Organspende

Beitrag von Thuja »

Ihr Lieben,

gestern abend hat der russisch-orthodoxe Erzbischof Mark bei einer "Gläubigen-Fragestunde" in München sich auch zu diesem Thema geäußert: Ein Herz dürfe nicht verpflanzt werden, die anderen Organe im Prinzip schon. Aber da ja bei der zukünftigen Erklärung bzgl. des Einverständnisses zur Organtransplantation auf der Versichertenkarte entweder allgemein "ja" oder "nein" oder "noch keine Entscheidung" anzugeben ist, jedoch nicht einzelne Organe speziell eingegrenzt werden können, muss im Moment die Antwort zur Organspende für einen orthodoxen Christen heißen: "nein".
Er wird dazu im "Boten" noch etwas schreiben...

Liebe Grüße
Thuja
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Mary
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Re: Organspende

Beitrag von Mary »

Thuja hat geschrieben:Ihr Lieben,

gestern abend hat der russisch-orthodoxe Erzbischof Mark bei einer "Gläubigen-Fragestunde" in München sich auch zu diesem Thema geäußert: Ein Herz dürfe nicht verpflanzt werden, die anderen Organe im Prinzip schon. Aber da ja bei der zukünftigen Erklärung bzgl. des Einverständnisses zur Organtransplantation auf der Versichertenkarte entweder allgemein "ja" oder "nein" oder "noch keine Entscheidung" anzugeben ist, jedoch nicht einzelne Organe speziell eingegrenzt werden können, muss im Moment die Antwort zur Organspende für einen orthodoxen Christen heißen: "nein".
Er wird dazu im "Boten" noch etwas schreiben...

Liebe Grüße
Thuja
Ich weiss nicht, ob das neuester Stand ist. Hier in der Schweiz ist es jedenfalls möglich, für jedes Organ einzeln anzugeben, ob es gespendet wird, so ebenfalls für Hornhaut, und Gewebe wie bsp. Knochen.
Let Your mercy, O Lord, be upon us, as we hope in You.
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Thuja
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Re: Organspende

Beitrag von Thuja »

Liebe Mary,

so, wie's bisher hieß, gibt's hierzulande bei dem, was auf der Kranken-Versichertenkarte stehen soll, nur allgemein "ja" oder "nein" oder eben "noch keine Entscheidung".
Fänd' ich auch gut, wenn sich das änderte...

Liebe Grüße
Thuja
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Nikolaj
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Re: Organspende

Beitrag von Nikolaj »

Ich verstehe leider trotzdem nicht, warum man sein Herz nicht spenden dürfen soll. Wenn ich schon tot bin, ist es doch wunderbar wenn mit meinen Organen einem anderen Menschen das Leben gerettet wird.
Gott hat die ganze Welt aus dem Nichts geschaffen, dann wird er unseren Leib doch zur Auferstehung wieder erwecken können, ob wir nun in der Erde lagen, verbrannt wurden oder auch unsere Organe sich in einem fremden Körper befinden.
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Hermann
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Re: Organspende

Beitrag von Hermann »

Nikolaj hat geschrieben:Ich verstehe leider trotzdem nicht, warum man sein Herz nicht spenden dürfen soll. Wenn ich schon tot bin, ist es doch wunderbar wenn mit meinen Organen einem anderen Menschen das Leben gerettet wird.
Gott hat die ganze Welt aus dem Nichts geschaffen, dann wird er unseren Leib doch zur Auferstehung wieder erwecken können, ob wir nun in der Erde lagen, verbrannt wurden oder auch unsere Organe sich in einem fremden Körper befinden.
Hallo Nikolaj, ohne es genau zu wissen vermute ich, dass die Aussagen von Erzbischof Mark sich auf die besondere Stellung des Herzens in der orthodoxen Literatur und Spiritualität beziehen, wo man schon darauf schließen könnte, dass das Herz eine ähnliche oder sogar noch mehr identitätsstiftende Funktion als das Gehirn hat.

Liebe Grüße, Hermann
Sucht zuerst das Reich Gottes, alles andere wird euch hinzugeschenkt.
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Thuja
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Re: Organspende

Beitrag von Thuja »

Hallo Nikolaj,

guck' doch' mal hier: http://www.freunde-der-orthodoxie.de.tl/Das-Herz.htm

Liebe Grüße
Thuja
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Priester Alexej
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Re: Organspende

Beitrag von Priester Alexej »

Was sind das für Leute, welche diese Webseite gemacht haben? Weiß das jemand?
Apostolischer Kanon 39 (32): Priester und Diakonen sollen ohne Wissen und Willen des Bischofs Nichts thun: denn dieser ist's, welchem das Volk des Herrn anvertraut worden, und von welchem Rechenschaft über ihre Seelen gefordert werden wird.
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Thuja
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Re: Organspende

Beitrag von Thuja »

Nein, weiß ich nicht, lieber Alexej.
Bin bloß draufgestoßen, als ich im Netz 'ne Kurzantwort darauf suchte, weil ich nicht alles aus meinen Büchern dazu abtippen wollte. Aber inhaltlich stimmt's mit dem, was ich dazu weiß, überein.
Hast Du da eine andere Meinung?

Liebe Grüße
Thuja
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Re: Organspende

Beitrag von Priester Alexej »

Nein, nein, es ging mir bei meiner Frage nicht um den Artikel über das Herz.

Ich kannte den Verein nicht, und habe den in der Satzung angegebenen Zweck nicht ganz verstanden. http://www.freunde-der-orthodoxie.de.tl ... tglied.htm Deswegen interessiert mich, wo der Verein herkommt..
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Elias
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Re: Organspende

Beitrag von Elias »

Alexej hat geschrieben:Nein, nein, es ging mir bei meiner Frage nicht um den Artikel über das Herz.

Ich kannte den Verein nicht, und habe den in der Satzung angegebenen Zweck nicht ganz verstanden. http://www.freunde-der-orthodoxie.de.tl ... tglied.htm Deswegen interessiert mich, wo der Verein herkommt..
Was ist den das für eine Seite??? Habe ich auch noch nie gehört und vor allem woher die Leute kommen.
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