Taufe schwerstbehinderter Menschen

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talanton
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Taufe schwerstbehinderter Menschen

Beitrag von talanton »

Hallo,
kann mir jemand sagen ob bei uns (orthodox), auch menschen mit einer schweren geistigen Behinderung getauft werden und wie handhaben es die Protestantischen (Freikirche , Baptisten oder Eigenbezeichnung "Gläubige")

lg
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Priester Alexej
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Re: Taufe schwerstbehinderter Menschen

Beitrag von Priester Alexej »

Hallo!

Wenn die Person unzurechnungsfähig ist, kann getauft werden, wenn die betreuende Person es veranlasst. Der behinderte Mensch ist dann wie ein Kind. Wenn er jedoch noch bei Verstand ist und seinen Willen äußern kann, muss er selbstverständlich zustimmen.

Gute Nacht!
Apostolischer Kanon 39 (32): Priester und Diakonen sollen ohne Wissen und Willen des Bischofs Nichts thun: denn dieser ist's, welchem das Volk des Herrn anvertraut worden, und von welchem Rechenschaft über ihre Seelen gefordert werden wird.
Pirx
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Re: Taufe schwerstbehinderter Menschen

Beitrag von Pirx »

talanton hat geschrieben:Hallo,
... und wie handhaben es die Protestantischen (Freikirche , Baptisten oder Eigenbezeichnung "Gläubige")

lg
Lieber Talanton,

einer meiner Söhne ist geistig behindert (Down-Syndrom) und wurde als Jugendlicher in einer evangelischen Gemeinde (EKD) getauft. Selbstverständlich konnte es in der Vorbereitungsphase nicht darum gehen, ihm sozusagen "theologische Feinheiten" zu vermitteln, sondern entscheidend für die Taufe war allein sein deutliches "Ja" auf die Frage, ob er zu Gott und zu seiner Gemeinde gehören will.

Echte Probleme könnte es möglicherweise in einigen evangelischen Freikirchen (Baptisten usw.) geben, die die Kindertaufe, d.h. die Taufe von Unmündigen, prinzipiell ablehnen und ausschließlich die Erwachsenentaufe praktizieren. Die Logik, die dahintersteckt, ist ja die, dass in jedem Fall erst eine eigene bewusste Willensentscheidung (Bekehrung) und Willensäußerung erfolgen muss, damit die Taufhandlung überhaupt irgend einen Sinn hat. Diese Logik versagt allerdings bei geistig behinderten Menschen, denn Behinderte sind eben möglicherweise nie fähig, eine entsprechende Entscheidung klar und glaubhaft zu artikulieren geschweige denn ein Bekenntnis zu sprechen.

Nachtrag: Beim Suchen im Internet habe ich Papiere gefunden, die belegen, dass einigen Baptisten die Problematik ihrer Position durchaus bewusst ist. Ein Beispiel aus

befg-bayern.de/wb/media/themen_01.pdf

---Zitat:---

Im Fall von geistig schwer behinderten Menschen wird deutlich, dass der bekennende Glaube, wie wir ihn als Voraussetzung für die Taufe erwarten, doch auch eine intellektuelle Leistung ist. Hier spüren wir eine Grenze unserer Sichtweise. Müssen wir dann doch darauf zurückgreifen, dass ein Angehöriger bzw. die Gemeinde stellvertretend für diesen Menschen glaubt? Oft ziehen wir uns auf die Position zurück, dass die Taufe ja nicht heilsnotwendig sei und der behinderte Angehörige nicht getauft werden müsse? Aber bleibt dann ein behinderter Mensch einfach draußen, vor den Türen der Gemeinde, oder gehört er „irgendwie“ dazu? Wie ist dieses „Irgendwie“ theologisch zu beschreiben?

---Zitat Ende---

Friede mit Euch allen!
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camy_d
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Re: Taufe schwerstbehinderter Menschen

Beitrag von camy_d »

talanton hat geschrieben:Hallo,
kann mir jemand sagen ob bei uns (orthodox), auch menschen mit einer schweren geistigen Behinderung getauft werden und wie handhaben es die Protestantischen (Freikirche , Baptisten oder Eigenbezeichnung "Gläubige")

lg
Diese Person braucht Taufen.
talanton
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Re: Taufe schwerstbehinderter Menschen

Beitrag von talanton »

Dank an alle
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Djamila71
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Re: Taufe schwerstbehinderter Menschen

Beitrag von Djamila71 »

Ich möchte dazu vielleicht noch anfügen, warum Klein-Kinder getauft werden. Da geht es auch um die Tauf-Gnade.
Früher wurde zusätzlich zur Taufformel auch noch ein Exorzismus gesprochen.
Dabei geht es auch um das Problem des frühen Kindstodes, das es ja früher wesentlich häufiger gegeben hat. Wegen der hohen Kindersterblichkeit hat man die Kinder oft gleich einen Tag nach der Geburt getauft, damit sie auf jeden Fall sicher zur Gemeinschaft der Kirche gehören.
Dabei geht es also nicht um einen persönlichen Glaubens-Akt des Kindes, sondern eine stellvertretende Entscheidung, die die Eltern für das Kind treffen.
Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr an alle Mitglieder!
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